Sportförderung
Das Land fördert die sportliche Betätigung. Die Teilnahme am Sport ist dem gesamten Volk zu ermöglichen. Zu diesem Zweck werden Sportstätten unterhalten.
Auszug aus Artikel 11 der Verfassung des Freistaates Sachsen
Die Förderung des Sports ist Staatsziel des Freistaates Sachsen.
Das für das Thema Sport in der Sächsischen Staatsverwaltung zuständige Staatsministerium des Innern reicht in Zusammenarbeit mit dem Landessportbund Sachsen und der Sächsischen Aufbaubank dementsprechend Fördermittel aus.
Das Förderspektrum reicht dabei von Großsportgeräten, Vereinsentwicklung und Großsportveranstaltungen über die institutionelle Förderung des Landessportbundes Sachsen bis hin zum Auf- und Ausbau einer modernen Sportstätteninfrastruktur. Sportstätten, die vorrangig für den Profisport oder kommerziellen Sport genutzt werden, werden nicht gefördert.
Rechtsgrundlagen
Die Landessportförderung richtet sich nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern für die Sportförderung (Sportförderrichtlinie) im Zusammenhang mit der Sportförderkonzeption des Freistaates Sachsen und dem Zuwendungsvertrag mit dem Landessportbund Sachsen. Darin werden die Grundlagen der Sportförderung für Vereine, Verbände, Landessportbund und Kommunen geregelt. Zuwendungen werden gemäß den Bestimmungen der Sächsischen Haushaltsordnung ausgereicht.
Beantragung von Fördermitteln
Konsumtive Sportförderung
Vereine und Verbände stellen Anträge für konsumtive Maßnahmen zur Unterstützung des Breiten- und Nachwuchsleistungssports beim Landessportbund Sachsen.
Kontakt zum Landessportbund Sachsen – Sportförderung
Anträge zur Unterstützung des Olympiastützpunktes Sachsen, der Bundesstützpunktleitung oder zur Förderung von Großsportveranstaltungen sind direkt an das Sächsische Staatsministerium des Innern zu richten.
Kontakt zum Sächsischen Staatsministerium des Innern – Stabsstelle Sport
Sportstättenbau
Sport- und Sportleiterschulen, Sportstätten des Hochleistungssports werden direkt vom Sächsischen Staatsministerium des Innern gefördert.
Alle übrigen Förderanträge für Sportstättenbaumaßnahmen sind digital bei der Sächsischen Aufbaubank einzureichen.
Förderprogramm bei der Sächsischen Aufbaubank beantragen
Hinweis auf Pflicht zur Logo-Verwendung bei geförderten Maßnahmen
Beim Einsatz von Fördermitteln des Freistaates Sachsen ist nach sächsischem Haushaltsrecht die Mittelherkunft erkennbar zu machen.
Dazu ist ein besonderes Logo zu verwenden, das Sie unter oeffentlichkeitsarbeit@smi.sachsen.de anfordern können.